Bei den forstpolizeilichen Aufgaben geht es auch darum, was im Wald verboten ist: 
Folgend ist eine Auswahl von Themen, mit denen ich am häufigsten konfrontiert werde. In kursiv füge ich eine Begründung hinzu, mit der Absicht, dass es zur Einsicht und damit zur Vermeidung beiträgt.
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Deponien aller Art (auch Kompost)

Das Gesetzbuch spricht von einer „Zweckentfremdung des Waldbodens“. Die Waldvegetation soll wachsen können. Es besteht die Gefahr der Einschleppung von ungewünschten Arten, der Verbreitung von Giftstoffen und dem Entstehen einer „Sauerei“! -
Die Beweidung von Waldboden

Tiere beschädigen oder vernichten durch Frass-, Schäl- und Trittverletzungen die jungen Bäumchen. Verletzungen der Oberflächenwurzel von grösseren Bäumen bieten Fäulniserregern Einlass. Beweidung zerstört und verdichtet die waldtypische Bodenbeschaffenheit.
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Biken durch den Wald - Das Befahren von Waldareal ausserhalb der Strassen.
Die Pneuspuren zerstören die Waldvegetation und beschädigen die Oberflächenwurzel. Das ermöglichte Eindringen der Baumfäulnis hat unweigerlich einen erheblichen Wertverlust des Baumes (Holzqualität) und damit Einbussen für den Waldbesitzer zur Folge. Zudem bewirkt das “Freeriden“ eine gravierende Ruhestörung der Wildtiere.
Nebst Verboten gibt es auch Rechte. Jeder Wald hat einen Eigentümer. In Bäretswil sind das vorwiegend Privatbesitzer, welche ein Recht auf Beratung durch den Förster haben. Dennoch gilt das freie Betretungsrecht für jederman und jeder hat das Recht (im normalen Rahmen) zu sammeln.
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