Das Gesetz der Nachhaltigkeit (Begriff aus der Forstbranche, seit 1876 im Eidgenössischen Forstgesetz verankert) gewährleistet, dass nur so viel Holz dem Wald entnommen werden darf, wie nachwächst. Im Zürcher Oberland sind das durchschnittlich 10 m³ pro Hektare und Jahr. In der Gemeinde Bäretswil nutzen wir rund 6 m³/ha im Jahr. Diese „Unternutzung“ hat weitgehend wirtschaftliche Gründe. Der globale Preisdruck von Rohstoffen (u.a. Holz) sowie die Abhängigkeit vom Eurokurs machen der Forstwirtschaft allgemein zu schaffen. In Bäretswil kommen erschwerend die kleinparzellierten Eigentümerverhältnisse und die schlecht erschlossene schwierige Topografie hinzu. So ist es für den einzelnen Waldbesitzer oftmals schwierig, seinen Wald rentabel zu bewirtschaften. Dank hochmechanisierten Arbeitsverfahren und parzellenunabhängigen, eigentümerübergreifenden Holzschlägen, ist es trotzdem möglich, die nötigen Arbeiten gewinnbringend durchzuführen.
Auch wenn der finanzielle Gewinn, der als Zinsertrag angesehen werden kann, minimal ist (und der ist verständlicherweise Voraussetzung um aktiv zu sein), so kommt der maximale Gewinn der Waldökologie zugute. Durch die Verjüngung, der gesteigerten Qualität und der aufrechterhaltenen Stabilität des Waldbestandes, kann der Wald unsere Ansprüche an ihn weiterhin erfüllen.
Somit profitiert durch das Engagement der Waldeigentümer die gesamte Bevölkerung von einem unserem grössten Dienstleister.
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